Élection

      Meine Damen und Herren,

      die Verkündung der Verfassung am heutigen Tage ist Schlusspunkt jahrelanger Verhandlung in der Nationalversammlung, der Abstimmung des Entwurfes und nach unserer kritischen Prüfung.
      Das bedeutet allerdings auch, dass die provisorische Regierung mit der Ernennung des Reichskanzlers heute ein Ende findet und die verfassungsgebende Nationalversammlung schnellstens in ein ordentlich gewähltes Parlament überführt werden muss.

      Aus diesem Grund möchte ich mit Ihnen nun die nächsten Schritte auf diesem Weg besprechen
      Sa Majesté Catholique
      Louis XXI./II.
      Roi de Barnstorvie et des Méroliens
      Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre
      Votre Majesté, mesdames et messieurs,

      in der Tat steht mit der Organisation der Wahlen zur Assemblée Nationale die erste größere organisatorische Aufgabe vor uns. Mein Bureau hat es sich deshalb erlaubt, einen ersten Entwurf einer provisorischen Wahlordnung zu erstellen:

      Loi concernant une ordre électorale provisoire de l'Assemblée Royale
      Provisorische Wahlordnung zur Assemblée Royale



      Art. 1 Provisions Générales

      I. Diese provisorische Wahlordnung trifft Regelungen zu Organisation und Ablauf der ersten Wahlen zur Assemblée Royale nach Verabschiedung er Constitution Royale du Royaume de Barnstorvie.
      II. Ihre Gültigkeit erstreckt sich auf die anstehende Wahl zur Assemblée Royale

      Art. 2 Organisations des élections - Office Électoral

      I. Die Wahlorganisation obliegt dem Office Électoral als Amt des königlichen Hofes.
      II. Der Directeur de l'Office Électorial wird durch Seine Majestät den König ernannt und entlassen.

      Art. 3 Les Électeurs

      I. Aktiv- und passiv wahlberechtigt ist jeder Bürger Barnstorvias, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
      II. Die Wahlberechtigung ist dem Wählerverzeichnis zu entnehmen, welches durch das Office Électoral zu führen ist.

      Art. 4 Les Listes

      I. Wahllisten sind innerhalb einer fünftägigen Frist, die vom Office Électoral festzusetzen ist, einzureichen.
      II. Ein Listenvorschlag hat folgender Form zu genügen:

      Nom de la liste:
      Candidates:

      1.
      2.
      3.


      Art. 5 Mode Électoral

      I. Jeder Wahlberechtigte hat 3 Stimmen, die im Zuge der Stimmabgabe kumuliert oder panaschiert werden können.
      II. Dabei können höchstens 2 Stimmen auf einen Listenvorschlag kumuliert werden. Die dritte Stimme ist auf einen anderen Listenvorschlag zu panaschieren.

      Art. 6 Durée

      I. Die Wahl dauert 96 Stunden.
      II. Liegt die Wahlbeteiligung vor Ablauf der in Sec. I genannten Frist bereits bei 100%, so ist das Office Électoral dazu berechtigt, das Ergebnis bereits vor Fristablauf zu verkünden.

      Art. 7 Entrée en vigueur

      I. Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung im Journal Officiel du Royaume in Kraft.
      II. Es ist nach der Wahl zur Assemblée Royale durch ein allgemeingültiges Wahlgesetz zu ersetzen.


      M. Clément Dupont
      Très bien.

      Votre Majesté, mesdames et messieurs,

      ich stimme Seiner katholischen Majestät zu und unterstütze den Entwurf des Chancelier Impérial.
      Gestatten Sie mir eine Rückfrage. Wie führt das Office Électoral das Wählerverzeichnis? Braucht es dafür nicht eine Volkszählung?
      Son Excellence
      Marcus de Monte Elde
      Primas von Mérolie und Erzbischof von Orly
      Primas des. von Barnsotvia und Erzbischof des. von Brissac
      Titularbischof von Attaeon
      Es wäre sinnvoll, wenn die Volkszählung zuerst durchgeführt und anschließend in regelmäßigen Abständen wiedrholt würde.
      Sonst würde ich Seine katholische Majestät bestärken diese Verordnung mit Gesetzeskraft so bald als möglich zu veröffentlichen, damit das Volk, neben den morgen anstehenden Feierlichkeiten zur Verkündigung der Verfassung, die Stabilität und die Funktionalität des vereinigten Barnstorvia auch erleben kann.
      Dem stimme ich selbstredend zu. Seine Majestät können Kraft seines Amtes jederzeit einen Scrutin anordnen, ganz unabhängig von dieser Wahlordnung. Ich schlage deshalb vor, daß Seine Majestät zunächst einen Scrutin durchführen lassen, anschließend einen Direktor des Wahlamts ernennt und darauffolgend die Wahlen organisiert werden. Für den Scrutin schlage ich eine Dauer von 96 Stunden vor.

      M. Clément Dupont
      Mesdames et messieurs,

      seien Sie herzlich bedankt für Ihre Beratung. Den Entwurf einer provisorischen Wahlordnung nehme ich an und werde diese verkünden.
      M. Mazeau, ich möchte Sie mit der Umsetzung der Volkszählung beauftragen. Sind Sie einverstanden?
      Sa Majesté Catholique
      Louis XXI./II.
      Roi de Barnstorvie et des Méroliens
      Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre