Apanage

      Ehrenwerte Mitglieder des Kronrates,

      die Verwaltung der Assemblée Royale hat unterdessen eine Versorgung der Députés beschlossen, ebenso die Verwaltung der États Généraux.
      Ich möchte mit Ihnen heute die finanziellen Privilegien der Königlichen Familie besprechen, die meiner Ansicht nach aus der Staatskasse zu zahlen ist. Bisher finanziert sich diese Familie aus eigenen Vermögenswerten und aus den Einnahmen der privaten Güter und Ländereien. Die Einnahmen der Ländereien der Krone sind dabei auch mitzubedenken.

      Haben meine Berater einen Vorschlag, der angemesen, aber im Blick auf die Finanzen des Staates und der öffentlchen Wirkung nicht vermessen wirkt?
      Sa Majesté Catholique
      Louis XXI./II.
      Roi de Barnstorvie et des Méroliens
      Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre
      Votre Majesté,

      wie es der Zufall will, liegt im Kabinett zur Zeit ein Haushaltsgesetz zur Beratung vor. Dort heißt es in Article 7:

      ​Article 7 - Budget Royal

      I. Das Budget Royal als Ganzes ist Teil des regulären Staatsbudgets.
      II. Unabhängig von seiner sonstigen Höhe stehen der königlichen Familie pro Legislaturperiode Mittel zur freien Verfügung in Höhe von 25.000.000 écu zur Verfügung.
      III. Verwalter des in Sec. II genannten Betrages ist Seine Majestät der König.


      Das entspräche einem jährlichen Verfügungsbetrag in Höhe von 75.000.000 écu.

      M. Clément Dupont