[Obs Brissacien] Les provocations zauches à l'Assemblée Royale attendues

      [Obs Brissacien] Les provocations zauches à l'Assemblée Royale attendues

      Les provocations des Zauchs, qu'en pensez-vous? 16
      1.  
        Das Verhalten der PPZ ist gerechtfertigt. (3) 19%
      2.  
        Das Verhalten der PPZ ist nicht gerechtfertigt. (8) 50%
      3.  
        Ich habe dazu keine Meinung. (5) 31%

      MERCREDI, LE 18 SEPTEMBRE 2019
      2,90 ECU


      Les provocations zauches à l'Assemblée Royale attendues




      BRISSAC | Politische Beobachter warnten bereits vor den Wahlen davor, nun sind ihre Prognosen offensichtlich und wahrnehmbar eingetreten. Die Abgeordneten der PPZ, allen voran ihr Fraktionsführer Ernst Lesemann, lassen keine Gelegenheit aus, das Präsidium der Assemblée Royale zu provozieren. Trotz des insgesamt besonnenen Umgangs mit der Situation durch die liberale Präsidentin Mathilde Dassault (CL), schaffte es der Député Lesemann, innerhalb kürzester Zeit vier Ordnungsrufe zu erhalten. Konsequenterweise wurde er anschließend vom weiteren Verlauf der Sitzung ausgeschlossen. Für eine Stellungnahme war das Fraktionsbüro der PPZ im Anschluß nicht zu erreichen. Aus internen Kreisen der PPZ ist allerdings zu vernehmen, daß diese Provokationen geplant waren. Unterfüttert wird diese Annahme durch die Ankündigung Lesemanns, aufgrund des erfolgten Ausschlusses vor den Haute Cour de Justice zu ziehen. Es ist anzunehmen, daß die PPZ damit nicht nur eine Revision des Ausschlusses erreichen möchte. Ferner dürfte man auf die aus Sicht der PPZ vorhandene Diskriminierung der Zauchen hinweisen wollen. Dafür scheint den Protagonisten der Partei jedes legale Mittel recht.

      Der Klage indes wird von führenden Juristen wenig Chancen auf Erfolg eingeräumt. So sehe die Verfassung vor, daß die Assemblée Royale ihre Geschäfte selbst regeln dürfe. Dabei setze die Verfassung kaum Grenzen. Die Verfassng schreibe ferner nicht vor, sprachliche Repräsentanz innerhalb der Assemblée Royale herzustellen. Insofern dürfte eine mögliche Klage abgewiesen werden und die PPZ müßte weiterhin parlamentarisch auf eine Änderung des Règlement hinwirken. Unbeschadet dessen steht zu vermuten, daß die PPZ auch ein Scheitern vor Gericht mit ins Kalkühl gezogen haben wird. Redlicher wird ihr Vorgehen dadurch keineswegs, dient allerdings ihren Zielen. Mais la fin ne justifie pas les moyens.


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