Rechtsgeschichte

      Rechtsgeschichte

      Das Thema klingt schon langweilig, ich weiß. ;)

      Ist aber für die Ausgestaltung des barnstorvischen Rechts nicht ganz unerhebich. Soweit mir bekannt, wurde dazu nie näheres festgelegt, was primär damit zusammenhängen dürfte, daß sich für den Themenkreis nie jemand nachhaltig erwärmen konnte.

      Es geht mir auch weniger um eine detailgetreue Ausformulierung, sondern um Grundzüge.

      Folgendes wäre mir dabei wichtig: Durch die Tatsache bedingt, daß für Barnstorvia eine revolutionäre Entwicklung wie in Frankreich entweder wegfällt oder keine nachhaltige Wirkung entfalten konnte, ergibt sich die spannende Konstellation, daß eine nachwirkende Kodifikation von Recht im Sinne der Moderne (Code Civil, Code Pémal etc.) wohl eher nicht in der heute gängigen Form stattgefunden hat. Im Ancien Régime war es ja so, daß ein Nebeneinander von Rechtssprechung des Parlement de Paris sowie der Gewohnheitsrechte der einzelnen französischen Provinzen existierte. Ich würde also annehmen, daß diese Rechte in der barnstorvischen Rechtssprechung noch eine Rolle spielen, wenn auch keine absolut dominierende. Dazu muß ich mir noch datailliertere Gedanken machen.

      Was ich gerne festhalten würde: Nebeneinander von kodifiziertem Recht und einem tradierten Gewohnheitsrecht, das durch "Fallrecht" ergänzt ist. Sonst hätte man eine bloße Kopie republikanischer Zustände und das wäre glaue ich wenig reizvoll.

      Meinungen? Oder ist das viel zu spezifisch und langweilig? :D

      M. Clément Dupont