Hémicycle de l'Assemblée Royale - Konstituierung

    Erhebt sich von ihrem Platz

    Votre Majesté, mesdames et messieurs les députés de l'Assemblée Royale,

    ich möchte darauf hinweisen, daß gem. Art. 37 Sec. I in Verbindung mit Art. 38 Sec. 1 ConstR die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreicht wurde und die Wahl zum Präsidenten der Assemblée Royale somit geschlossen werden kann. Ich bitte Seine Majestät den König daher im Namen der CL-Fraktion untertänigst darum, diesen Schritt zu vollziehen.

    Nimmt anschließend wieder Platz.
    Mme. Mathilde Dassault
    Centre Libéral
    Louis muss sich eingestehen, ein Dazwischenreden in seiner Funktion als Geburtshelfer der Assemblée missfällt ihm sehr. Zumidnest sah er sich gern in dieser Rolle. Nie hatte er Probleme mit einem Parlament, dieses Eingreifen empfindet er allerdings als unhöflich, lässt sich aber nichts anmerken. Nur Freunde und Familie werden den starren Blick deuten können.

    Mme. Dassault, Sie zeigen eindrucksvoll ihr Interesse an diesem Amt und Ihre engagierte Haltung.
    Ich stelle fest, dass Mme. Dassault mit 491 Stimmen, bei 51 Stimmen für Lesemann, 62 Neinstimmen und einer Enthaltung die Mehreit der Assemblée Royale auf sich vereinigt hat.

    Erheben Sie sich, Mme. Dassault.
    Ich frage Sie, sind Sie bereit und Willens die Wahl zur Présidente de l'Assemblée Royale du Royaume de Barnstorvie anzunehmen?
    Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
    Sa Majesté Catholique
    Louis XXI./II.
    Roi de Barnstorvie et des Méroliens
    Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre
    Ich gratuliere.

    Mesdames et messieurs les députés de l'Assemblée Royale,
    damit übergebe ich die Tagesordnung der Präsidentin dieses Hauses.

    Louis gibt einem Reichsherold seine Papiere und begibt sich zum Ausgang. Die Reichsherolde gehen voran, unter Fanfaren verlässt der König das Haus und überlässt es der verfassungsgemäßen und selbstverwalteten Arbeitsweise.
    Sa Majesté Catholique
    Louis XXI./II.
    Roi de Barnstorvie et des Méroliens
    Chevalier de l'Ordre de Saint-Pierre
    Begibt sich zu den Plätzen des Präsidiums und legt eine purpurne Robe an, die dem Präsidenten traditionell zusteht und seine Amtsgewalt repräsentiert.

    Mesdames et Messieurs les députés de l'Assemblée Royale,

    ich erkläre hiermit, daß ab sofort Anträge an das Präsidium gerichtet werden können.
    Mme. Mathilde Dassault
    Centre Libéral
    Mesdames et Messieurs les Députés de l'Assemblée Royale,

    auf Antrag der Fraktion der Alliance Impériale eröffne ich hiermit die Aussprache über folgenden Entwurf für eine Geschäftsordnung. Kopien werden an alle Députés verteilt:



    REGLEMENT DE L‘ASSEMBLEE ROYALE


    CHAPITRE I – Règlements Générales

    Article 1 – Le Président de l‘Assemblée

    I Der Präsident der Assemblée Royale leitet ihre Sitzungen und wacht über die Einhaltung der guten parlamentarischen Sitten.
    II Er übt das Hausrecht aus und verfügt über die Polizeikräfte der Assemblée.
    III Er fertigt alle Dokumente der Assemblée Royale in seinem Namen aus und ist für die Distribution aller Dokumente und Angelegenheiten an die jeweils dem Gesetze nach zuständigen Stellen verantwortlich.
    IV Der Präsident der Assemblée Royale wird mit einfacher Mehrheit ihrer Mitglieder bestimmt.
    V Im Falle seiner Abwesenheit oder Unpäßlichkeit übt das älteste Mitglied der Assemblée seine Funktionen aus.

    Article 2 – Les Groupes Parlementaires

    I Die in der Assemblée Royale vertretenen Députés organisieren sich in Fraktionen.
    II Eine Fraktion muß über mindestens 15 Députés verfügen.
    III Die Fraktion wählt aus ihren Reihen einen Vorsitzenden, der die Fraktion nach außen vertritt.
    IV Fraktionen können ihre inneren Angelegenheiten nach eigenem Recht regeln.

    Article 3 Commissions Spéciales

    I Députés haben das Recht, eine Untersuchungskommission zu einem politischen Gegenstand einzurichten.
    II Der Antrag auf Einrichtung einer solchen Kommission muß von mindesten 25% Mitglieder der Assemblée Royale unterstützt werden.
    III Eine Untersuchungskommission hat das Recht, Personen zu befragen, Unterlagen einzusehen und Minister sowie Mitarbeiter der Regierung vorzuladen.
    IV Sie legt einen Abschlußbericht über ihre Tätigkeit vor, der vom Präsidium der Assemblée Royale veröffentlicht wird.

    CHAPITRE II – Demandes, Séances Parlementaires, Votes

    Article 4 – Demandes

    I Jeder Député und jede Groupe Parlementaire hat das Recht, Anträge an die Assemblée Royale zu richten.
    II Diese können:
    a) die Einreichung eines Gesetzesentwurfes
    b) die Beantragung einer Commission Spéciale
    c) die Beantragung einer Demande Urgente (aktuelle Stunde)
    d) die Beantragung einer Question Gouvernementale (Befragung der Regierung)
    zum Inhalt haben.
    III Anträge sind schriftlich an das Präsidium der Assemblée Royale zu richten. Die Form des Antrags ist dem Annexe I zu entnehmen.

    Article 5 – Séances Parlementaires

    I Parlamentssitzungen haben grundsätzlich eine Dauer von 72 Stunden.
    II Besteht im Rahmen einer Aussprache weiterer Aussprachebedarf, so ist dies dem Präsidium der Assemblée Royale anzuzeigen. Dieses entscheidet im Anschluß über das den Antrag und kann ihn begründet zurückweisen.
    III Sieht das Präsidium selbst weiteren Aussprachebedarf, kann es die Aussprache zunächst um weitere 72 Stunden verlängern.
    IV Abstimmungen dauern 96 Stunden und können im Falle einer bereits erreichten Mehrheit vorzeitig durch das Präsidium der Assemblée Royale beendet werden.
    V Die einem Député zur Verfügung stehende Stimmenzahl kann beliebig auf die zur Verfügung stehenden Optionen verteilt werden.

    CHAPITRE III Comportement et Sanctions

    Article 6 – Comportement et bonnes moeurs

    I Jeder Député ist dazu verpflichtet, die guten parlamentarischen Sitten einzuhalten. Dazu gehören im Besonderen:
    a) die durchgehende Verwendung des Barnstorvischen
    b) der höfliche Umgang miteinander
    c) das Ansprechen des Präsidiums sowie der Députés in ihrer Gesamtheit
    d) der Verzicht auf Formen politischen Protests jedweder Art
    e) der Respekt der Monarchie gegenüber
    II Verstößt ein Abgeordneter gegen die in Sec. I enthaltenen Bestimmungen, so ist dies sanktionsfähig.

    Article 7 – Sanctions et Punitions

    I Über die Verhängung von Sanktionen entscheidet das Präsidium der Assemblée Royale.
    II Dem Präsidium stehen folgende Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung:
    a) Rüge
    b) Ordnungsruf
    c) Geldstrafe
    d) Ausschluß von Sitzungen
    III Erhält ein Député den zweiten Ordnungsruf, so ist es dem Präsidium möglich, diesen mit einer Geldstrafe zu verbinden.
    IV Erhält ein Député den dritten Ordnungsruf, so ist es dem Präsidium möglich, diesen mit einer Geldstrafe und oder einem von der laufenden Sitzung zu verbinden. Liegt ein besonders schweres Fehlverhalten vor, kann ein Député bis zu einer Woche von allen Sitzungen der Assemblée Royale ausgeschlossen werden.

    ANNEXE I



    ASSEMBLÉE ROYALE

    PREMIÈRE LÉGISLATURE

    Enregistré à la Présidence de l’Assemblée Royale le XX MOIS AN

    PROPOSITION DE LOI

    confiant à (Titre de Loi en langue barnstorvienne)

    présentée par Mesdames et Messieurs les Députés

    Prénom NOM

    EXPOSÉ DES MOTIFS

    Mesdames et Messieurs,

    Begründung des Gesetzentwurfes

    PROPOSITION DE LOI

    Gesetzestext



    Mme. Mathilde Dassault
    Centre Libéral

    Dassault schrieb:

    a) die durchgehende Verwendung des Barnstorvischen

    Frau Präsidentin,
    wir lehnen diesen Part ab. Das Imperianische ist ebenfalls eine von vielen Staatsbürgern gesprochene Sprache.
    Ebenso lehnen wir die einsprachige Version des Appendix ab und fordern, diesen zweisprachig zu formulieren
    ​II Eine Fraktion muß über mindestens 15 Députés verfügen.

    Hier sehen wir die Zahl von 15 als zu hoch an und schlagen folgende Änderung vor

    ​Eine Fraktion muss über mindestens 3 Abgeordnete verfügen

    Vorsitzender der Zauchischen Volkspartei
    Madame la Présidente de l'Assemblée Royale, mesdames et messieurs les députés,

    die Amtssprache unseres Landes ist das Barnstorvische, nicht das Imperianische. Das ist sie seit Jahrhunderten. Imperianisch wird in Zauchen gesprochen. Diese haben sich zu assimilieren und nicht in der Assemblée zu fordern, ihre Sprache nutzen zu dürfen. Selbiges gilt für den Appendix. Es ist von Ihnen und allen Zauchen zu verlangen, Barnstorvisch zu lernen, denn das ist unsere Sprache. Alles andere wäre unpatriotisch.

    Zwei Personen können sinnvollerweise keine Fraktion bilden.

    M. Clément Dupont
    Madame la Présidente, Mesdames et Messieurs les Députés,

    eine Dreistigkeit sondergleichen, die sich das PPZ hier leistet. Die Sprache Barnstorvias ist das Barnstorvische, nicht dieses sprachlich Etwas aus dem Osten, auch wenn die Bezeichnung als Sprache dem Imperianischen schon zu mehr Ehre verhilft, als es eigentlich verdient hätte.
    M. Loïc Rogemont
    Madame la Présidente, Mesdames et Messieurs les Députés,

    ich schlage vor die Abgeordneten der PPZ beantragen eine Debatte um die barnstorvische Amtssprache in einer gesonderten Sitzung, zumindest in einem gesonderten Tagesordnungspunkt.
    Wir sollten uns darauf konzentrieren, dass diese erste Debatte nicht mehr oder weniger regelt als unsere Zusammenarbeit. Daher kann über diese Ordnung nicht - wie durch die kalte Küche - eine weitere Amtssprache in das Auge gefasst werden, da die Ordnung sonst der Verfassung widerspräche.
    Fabien Colbert (MP),
    Ministre Royal de la Transition barnstorvo-mérolienne